Badewasser
Die Untersuchung von Badewasser aus
- Freibädern
- Hallenbädern
- Schwimmbecken
- Thermal- und Heilwasser
basiert auf den Vorschriften des Bäderhygienegesetzes und der Bäderhygieneverordnung, in denen die bakteriologischen und chemischen Qualitätsanforderungen festgelegt sind.
Die Betreuung von Bädern durch uns umfasst
- die Überprüfung der Aufbereitungsanlagen
- die Entnahme von Proben für die Feststellung der chemisch--physikalischen und bakteriologischen Wasserbeschaffenheit von Füllwasser, aufbereitetem Wasser und Beckenwasser sowie
- die Ursachenermittlung bei besonderen Vorkommnissen (Störung iml Aufbereitungsprozess, bakteriologische Belastungen, Trübungen, Wandbelege, Massenvermehrung von Cyanobakterien, usw.)
Heilwasser
wird von uns gemäß dem niederösterreichischen Heilvorkommen- und Kurortegesetz analysiert.
Unsere MitarbeiterInnen stehen gerne für Beratungen zur Verfügung.